Flüge: Rechte bei Verspätung/ Annulierung

Fluggastrechte: Welche Rechte haben Reisende, wenn ein Flug Verspätung hat oder annulliert wird?

 

Es ist Winter und die Vorfreude auf einen herrlichen Winterurlaub steigt. Sehr beliebte Ziele sind die Berge auf der ganzen Welt, um der großen Wintersport-Leidenschaft nachzugehen. Die großen und bekannten Skigebiete erwarten auch dieses Jahr wieder zahlreiche Snowboarder und Skifahrer. Um bei der Anreise Zeit zu sparen, wird nicht selten das Flugzeug als Transportmittel gewählt. Das ist eine gute Entscheidung, um bequem, schnell und ohne eigene Anstrengung ans Ziel zu gelangen. Allerdings hat ein Flug nur dann wirkliche Vorteile, wenn auch tatsächlich alles planmäßig abläuft. Doch welche Möglichkeiten besitzen Fluggäste, wenn ein Flug Verspätung hat oder gar komplett ausfällt?

 

Besonders in den winterlichen Monaten, ist es aufgrund der Witterungsverhältnisse, wie Schneestürme oder vereiste Start- und Landebahnen, nicht selten, dass sich Flüge verspäten oder sogar komplett gestrichen werden müssen. Dank einer EG-Verordnung aus dem Jahr 2004 besitzen betroffene Flugpassagiere weitreichende Rechte. Tritt einer der genannten Fälle ein, so können sich Fluggäste zumindest auf eine finanzielle Entschädigung, als kleine Wiedergutmachung, freuen. Doch wie kommen Fluggäste zu ihrem Recht und ab wann können Ansprüche geltend gemacht werden?

 

Genau für solche Situationen stehen Unternehmen wie flightright,com bereit und helfen mit fachlicher Kompetenz und einem ausgezeichneten Reiserechtswissen. Denn meist wollen die Fluggesellschaften nicht freiwillig zahlen, was regelmäßig dazu führt, dass Schadensersatzforderungen durchgeführt werden müssen. Das Unternehmen übernimmt die Abwicklung der Forderungen und vertritt die Rechte der betroffenen Fluggäste notfalls auch vor Gericht. Die Erfolgsquote vor Gericht liegt bei circa 98 Prozent.

 

Um auch tatsächlich Ansprüche bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen geltend machen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Flug von einer Fluggesellschaft durchgeführt werden, die ihren Sitz innerhalb der EU hat. Zudem muss der Flug innerhalb der EU starten oder der Zielflughafen sich in der EU befinden, wodurch die Verordnung auch internationale Flüge abdecken kann. Die Passagiere selbst haben nur eine Verpflichtung: Sie müssen pünktlich beim Check-in sein.

 

Fällt nun ein Flug aus, beispielsweise aufgrund technischer Probleme, so ist die Fluggesellschaft in der Pflicht nachzuweisen, dass der Fehler nicht bei ihr lag. Wenn sie ihre Unschuld nicht beweisen kann, können laut den geltenden Fluggastrechten Entschädigungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Fluggast fällig werden. Gegebenenfalls muss sie weitere Leistungen anbieten, zum Beispiel Verpflegung oder Telefonate. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den Flugkilometern. So werden für Flüge bis 1.500 Kilometer bis zu 250 Euro, bis 3.500 Kilometer (Mittelstrecke) bis zu 400 Euro und ab 3.500 Kilometer (Langstrecke) bis zu 600 Euro Entschädigung fällig.

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